Mai 2017
Grundsätzlich können Kinderbetreuungskosten bis höchstens 2.300 € pro Kind und Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung (ohne Selbstbehalt) geltend...
November 2016
(Topf-)Sonderausgaben Die Absetzbarkeit der sogenannten Topfsonderausgaben wurde durch die Steuerreform stark eingeschränkt. Lediglich für vor dem 1.1.2016 abgeschlossene...
Februar 2016
Gemäß § 34 Abs. 9 EStG gelten Aufwendungen für die Betreuung von Kindern u.a. dann als außergewöhnliche Belastung , wenn die Betreuung in einer öffentlichen...
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