Sicherer Dokument-Upload
Dieser Bereich ist nur
für unsere Klienten
vorgesehen.
  Secure Data Exchange

Klienten-Info - Archiv

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.dienstl.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

Änderung des Zinssatzes für die Abzinsung von unverzinsten Forderungen


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

Änderung des Zinssatzes für die Abzinsung von unverzinsten Forderungen

März 2006

Nach bisheriger Auffassung der Finanzverwaltung durften mittelfristig unverzinsliche oder ungewöhnlich niedrig verzinste Forderungen mit 1% pro Monat (somit 12% p.a.) bis zur ihrer Fälligkeit abgezinst werden. Die Abzinsung und die damit verbundene Abwertung der Forderungen führten zu einer Verringerung des steuerpflichtigen Gewinnes. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus der letzten Jahre hat die Finanz diese großzügige Auslegung nun verworfen und die RZ 2377 EStR geändert. Nunmehr hat sich der Abzinsungsfaktor stets am aktuellen Zinsniveau zu orientieren. Künftig anfallende Spesen (Eintreibungskosten, Mahnspesen etc) sind bei der Abzinsung nicht zu berücksichtigen. Als Zinssatz kann der bankübliche Sollzinssatz herangezogen werden, der oftmals noch auf einen Monatszinssatz umzurechnen sein wird. Um im Rahmen von Betriebsprüfungen allfällige Diskussionen erst gar nicht aufkommen zu lassen, sollte die Wahl des Abzinsungszinses entsprechend dokumentiert werden (z.B. durch Nachweis der eigenen Refinanzierungskosten etc).

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia